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Anlage 4: Antrag des Vorstands an die
Mitgliederversammlung des BSVSH am 10.06.2023
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Hiermit beantragt der Vorstand zur Sicherstellung der
Vereinstätigkeit, den Jahresmitgliedsbeitrag von 84 auf 108 Euro
anzuheben.
Der
Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder erhöht sich damit auf
mindestens 54,00 Euro.
Die
Anhebung soll mit dem Kalenderjahr 2024 in Kraft treten.
Der
BSVSH-Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem Kalenderjahr 2012 84 Euro.
Davor
waren es 66,00 €.
Dem
Vorstand ist bewusst, dass eine Steigerung des Mitgliedsbeitrags um
20%, also um 24 Euro pro Jahr =2 Euro pro Monat nicht für alle unsere
Mitglieder leicht zu verkraften ist.
Wir
müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass die allgemeine Teuerung
auch um den BSVSH keinen Bogen machte und macht.
Der
Vorstand und die Geschäftsführung werden sich weiterhin um sparsame
Mittelverwendung und die Entwicklung des ideellen Mehrwerts des
Vereins für seine Mitglieder bemühen.
Mit
der Anhebung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet sich der Vorstand
über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge im Rahmen der jährlichen
Mitgliederversammlung explizit Rechenschaft abzulegen.
Die
Mitgliedsbeiträge werden künftig ausschließlich und nachvollziehbar
verwendet für die Zahlung unserer Mitgliedsbeiträge im
Spitzenverband DBSV und im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Schleswig-Holstein sowie für satzungsgemäße Zwecke, die unmittelbar
mit der Mitgliederbetreuung und der Gruppenarbeit zu tun haben.
Die
Finanzierung unseres Personals ist mit Hilfe der Mitgliedsbeiträge
nicht möglich.
Der
Vorstand appelliert an die Vereinsmitglieder, die
Interessenvertretung, die Beratungstätigkeit und die
Selbsthilfeaktivitäten auch künftig durch ihren finanziellen Beitrag
solidarisch sicherzustellen.
Anlage 3: Kurzdarlegung der Steuerberaterin Kerstin Labusch
Anlage 5: Beitragsordnung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e. V., beschlossen durch den Vorstand ...
Erstellt: 07.05.2023 16:00 Aktualisiert: 07.05.2023 18:00
Autor: Jürgen Trinkus